GGL aktualisiert FAQ zur Rechtsstellung virtueller Baccarat-Spiele
Geschrieben von Otto Simon · 23.8.2026

GGL aktualisiert FAQ zur Rechtsstellung virtueller Baccarat-Spiele

Die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder hat ihre FAQ-Seite überarbeitet und damit die rechtliche Einordnung von Online-Casino-Spielen wie Baccara präzisiert, wobei virtuelle Nachbildungen von Bankhalterspielen oder Live-Übertragungen aus terrestrischen Casinos nur in einem eng begrenzten Rahmen zulässig sind.
Rechtliche Grundlagen nach dem GlüStV 2021
Die Aktualisierung bezieht sich direkt auf § 3 Absatz 1a Satz 2 des Glücksspielstaatsvertrags 2021 und stellt klar, dass solche Spiele nicht pauschal freigegeben sind, sondern ausschließlich über konzessionierte Angebote in den Bundesländern erfolgen dürfen, während die GGL selbst keine bundesweiten Lizenzen für private Betreiber vergibt. Die Regelung sieht vor, dass die Zuständigkeit für die Erteilung von Konzessionen bei den einzelnen Ländern liegt und somit regionale Unterschiede bestehen bleiben.
Ausgestellte Konzessionen bis Mai 2025
Bis Mai 2025 waren lediglich fünf Konzessionen erteilt worden, und zwar in Schleswig-Holstein sowie in Bayern, was die begrenzte Verfügbarkeit solcher Angebote unterstreicht und die enge Auslegung des GlüStV 2021 bestätigt. Diese Konzessionen ermöglichen den Betrieb virtueller Baccarat-Varianten ausschließlich innerhalb der festgelegten Parameter und unterliegen strengen Auflagen hinsichtlich Spielerschutz und Überwachung.
Schutzmechanismen für Spieler
Die überarbeitete FAQ-Seite hebt die Anforderungen an OASIS und LUGAS hervor, die als zentrale Instrumente zur Spielersperre und zur Überwachung von Spielaktivitäten dienen und somit die Einhaltung der Vorgaben des GlüStV 2021 sicherstellen sollen. Betreiber müssen diese Systeme integrieren, um Spielern einen sicheren Zugang zu gewährleisten und Risiken wie exzessives Spielen zu minimieren.

Entwicklung der Rahmenbedingungen bis August 2026
Im August 2026 bleibt die Situation von der FAQ-Aktualisierung geprägt, da die GGL keine weiteren bundesweiten Verfahren für private Anbieter eingeführt hat und die Lizenzvergabe weiterhin auf Länderebene erfolgt. Daten der Behörde zeigen, dass die fünf bestehenden Konzessionen die Grundlage für legale Angebote bilden, während unkonzessionierte Plattformen weiterhin außerhalb des erlaubten Rahmens operieren.
Praktische Auswirkungen auf Anbieter und Nutzer
Anbieter, die Baccarat-Spiele anbieten möchten, müssen sich an die jeweiligen Landesbehörden wenden und die Integration von OASIS sowie LUGAS nachweisen, was den Prozess der Markteinführung verlängert und die Anzahl zulässiger Plattformen begrenzt. Nutzer erfahren durch die FAQ-Klarstellung, dass nur Angebote mit gültiger Konzession als legal gelten und dass der Zugriff auf nicht lizenzierte Varianten rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann.
Fazit
Die FAQ-Aktualisierung der GGL schafft Transparenz bezüglich der Zulässigkeit virtueller Baccarat-Spiele und unterstreicht die föderale Struktur der Lizenzvergabe sowie die zentrale Rolle von Spielerschutzsystemen wie OASIS und LUGAS im deutschen Markt. Die begrenzte Anzahl an Konzessionen bis Mai 2025 sowie die Fortführung dieser Regelungen im August 2026 verdeutlichen, dass der GlüStV 2021 weiterhin die Rahmenbedingungen bestimmt.